Allgemeine Geschäftsbedingungen Hallenbad und Freibad Appenzell
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen vom Hallenbad und Freibad Appenzell. Die Bäder werden vom Bezirk Appenzell betrieben. Mit der Nutzung der Anlagen, den getätigten Reservationen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Die Betriebe halten sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit zu ändern. Die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.shop.hallenbad-appenzell.ch/de/allgemeine-geschäftsbedingungen einsehbar.
2. Abonnemente, 10er Karten und Einzeleintritte
2.1. Abonnemente
Die Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Die 10+1-er-Karten sind übertragbar. Ein Foto vom Abonnementsinhaber ist elektronisch hinterlegt. Die Karten dürfen nicht beschädigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt.
10er-Karten können während der Dauer von 5 Jahren (ab Kaufdatum) aufgebraucht werden. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Eintritte ist nicht möglich.
2.2. Einzeleintritte
Der Einzeleintritt berechtigt zum mehrmaligen Eintritt am gleichen Tag.
3. Kurse
Das gesamte Kursangebot wird von externen Organisationen angeboten. Das Hallenbad stellt lediglich die Wasserflächen und Infrastrukturen zur Verfügung.
4. Massage
Sämtliche Massage-Dienstleistungen werden von unseren Massage-Partnern angeboten und durchgeführt. Das Hallenbad Appenzell stellt nur die Räume zur Verfügung. Bei Terminstornierungen, die nicht bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin stattfinden, besteht kein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Leistung.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt vor dem Betreten des jeweiligen Bereiches. Die Bezahlung kann entweder mit Bargeld, per EC-, Kreditkarte oder Twint erfolgen. Bei Wasserflächenvermietungen, Anlässen und dergleichen wird eine Rechnung gestellt, welche innert der auf der Rechnung angezeigten Zahlungsfrist zu begleichen ist.
6. Rückerstattungen / Stornierungen
Rückvergütungen erfolgen immer in Form eines Gutscheines, es wird kein (Bar-)Geld zurückerstattet. Der Gutschein kann in allen Bereichen des Betriebes eingelöst werden.
6.1. Abonnemente
Verlängerungen von Abonnementen erfolgen ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses von mindestens ununterbrochenen 4 Wochen.
Während der jährlichen dreiwöchigen Revision werden keine Rückvergütungen und Abonnementen-Stopps vorgenommen. Die Revisionszeit ist im Abonnementenpreis eingerechnet.
Bei Ferienabwesenheiten, Auslandaufenthalten oder Militär von mindestens ununterbrochenen 8 Wochen, die schriftlich belegt (Flugbescheinigung oder Vergleichbares) werden können, wird das Abonnement um die Anzahl Tage der belegten Abwesenheit verlängert. Eine Rückvergütung ist nicht möglich.
6.2. Reservierungen von Wasserflächen
Abmeldungen von Einzelbelegungen müssen mindestens 3 Tage im Voraus gemeldet werden; rechtzeitig abgemeldete Belegungen werden nicht verrechnet.
Falls ein einzelner Termin einer Dauerbelegung nicht wahrgenommen wird, sind die Nutzenden verpflichtet, sich mindestens 3 Tage im Voraus abzumelden.
7. Haftung
Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen vom Hallenbad und Freibad Appenzell sowie das Besuchen der Kurse erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleibt ein allfälliger Schaden infolge eines nachweislich offensichtlichen Mangels der Anlagen/Einrichtungen.
8. Fundgegenstände
Fundgegenstände werden 4 Monate aufbewahrt und danach verwertet.
9. Öffnungszeiten
Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung.
10. Betriebseinstellung
Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen, behördlicher Anordnung, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
11. AGB, Hausordnung, Weisungen
Der Gast verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
12. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Hausordnungen oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
13. Datenschutz
Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente (inklusive der registrierten Eintrittszeiten) und für die Ausübung anderer Leistungen beim Betrieb oder bei externen Dienstleistern abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
14. Videoüberwachung
Um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, sind einzelne Anlagen videoüberwacht. Die Aufnahmen werden ausschliesslich zur Unfallverhinderung und zur Sicherheit der Gäste genutzt und erfüllen die Voraussetzungen des Datenschutz-, Informations- und Archivgesetzes vom 28. April 2019 (DIAG).
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Mitteilungen per Email gelten als schriftlich zugestellt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hallenbad/Freibad ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Salvatorische Klausel ist anwendbar. (Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw. dem Bezirk Appenzell abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB oder des gesamten Vertrages.)
Gerichtsstand ist Appenzell AI.
Dezember 2023, Appenzell
Betriebsleitung Hallenbad Appenzell